Die Energie-Einspar-Verordnung EnEV

 

ist die gesetzliche Grundlage für den Hausneubau und die Sanierung im Bestand. Für die Einhaltung dieser ist der Hausbesitzer/Eigentümer verantwortlich.

Förderungen im Sinne von Tilgungszuschüssen, günstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen gibt es nur, wenn die Forderungen der EnEV im Sinne von KfW-Effizienzhäusern erreicht und damit die Forderungen der EnEV übererfüllt werden.

 

Folgende Nachrüstpflichten sind 2016 lt. $ 10 unter anderem zu erfüllen:

  • Dämmung oberste Geschossdecke sowie Kellerdecke des unbeheizten Kellerraumes,
  • Warmwasserrohre und -leitungen in kalten / unbeheizten Räumen sind zu dämmen,
  • Heizkessel, flüssig oder gasförmig, vor 1978 eingebaut, dürfen nicht mehr, nach 1985 eingebaut dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. (Ausnahme Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel)

Hier können Sie gut erkennen, warum die Forderung zum Dämmen der Heizungs- und Warmwasserverteilung seine Brechtigung hat:

Die Originalaufnahme und der Infrarot-Wärmebild zum Vergleich macht die Abstahlungsverluste einer nur teilweise gedämmten Heizungsverteilung sichtbar.